Pflegebedürftig werden in Ungarn, was ist anders….

Grundlage für den Erhalt von Leistungen aus Deutschland oder Ungarn ist das deutsch-ungarische Sozialversicherungsabkommen vom Mai 1998.
Wer hier pflegebedürftig wird muss bei der zuständigen Behörde vor Ort oder dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) in Deutschland einen formlosen Antrag auf eine Begutachtung stellen.
Wichtig: das Datum der Eingangs beim MDK ist dann auch das Datum zur Zahlung von Pflegegeld.
Der Gutachter kommt dann zu euch.
Er-Sie muss sich im Vorfeld schriftlich ankündigen.
Sobald das erledigt ist muss die sog. Erledigungsmeldung des Besuches und natürlich auch das Gutachten zum MDK.
Wer in Deutschland pflegebedürftig wird hat unter Anderem Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.
Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige.
Sachleistungen immer dann, wenn ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Hier erhält der/die Betroffene nur Pflegegeld. Diese Leistungen werden dann zum Beispiel bei einem Einzug in ein Pflegeheim oder dem Einsatz eines Pflegedienstes angerechnet.
Hier die Leitungen:

Pflegegrad 1- 0 Euro
Pflegegrad 2- 347,00 Euro
Pflegegrad 3- 599,00 Euro
Pflegegrad 4- 800,00 Euro
Pflegegrad 5- 990,00 Euro
Dazu kommt noch der Anspruch auf monatlich 131,00 Euro Entlastungsleistungen und 42,00 Euro für Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel…
Diese Leistungen sind unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad zu zahlen.

Medizinische Behandlungspflegen werden hier von den Gemeinden übernommen. Den Umfang legt der behandelnde Arzt fest. Er kann auch eine Verordnung zum Einsatz einer Pflegefachkraft ausstellen. Die kommt dann max.56 mal im Jahr.
Da heisst es dann gut aufpassen beim Blutdruckmessen oder Anderem.

Solltet Ihr einen Pflegedienst einschalten wird hier nach Stunden und nicht nach Leistungen wie in Deutschland abgerechnet.
Was kommt da zusammen:
65 h pro Monat ca. 200,00 Euro bei Pflegegrad 1
mehr als 95 Stunden im Monat ca.370,00 Euro bei PG 2
mehr als 120 Stunden im Monat ca. 580,00 Euro bei PG 3
mehr als 160 Stunden im Monat ca.870,00 Euro im Monat bei PG 4
Sollte es ganz dumm kommen und der Einsatz eines Hospitzdienstes ist erforderlich, dann kommen die Helfer 50 Tage kostenfrei zu den Betroffenen.In Deutschland undenkbar.
Was ist noch wichtig:
Wer Pflegeleistungen beansprucht muss einen halbjährlichen Beratungstermin nachweisen. Sonst ist die Kasse berechtigt Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen.

Klar das ist alles etwas anders, aber wenn ich mir vorstellen was augenblicklich in Deutschland auf diesem Gebiet abgeht, dann bin schon wieder zuversichtlich.
Ich weiss sicher das die Pflegebedürftigen in den Heim Zuzahlungen von mindestens 2000,00 Euro leisten. Das dort schon am Essen ( halbes Würsten zum Abend, ein viertel Melone für 34 Bewohner- kein Witz alles live erlebt) gespart wird, dann bin ich wieder froh hier leben zu können.
Ich hoffe ich konnte Euch ein wenig helfen.
Ich wünsch Euch allen vom Guten das Beste…
Eure Karin